Antwort auf alle Ihre Fragen

In den unten folgenden Kategorien finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Kauf eines Chalets bei Siblu. Ist Ihre Frage nicht aufgeführt? Bitte kontaktieren Sie uns.

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Ich will ein Eigentümer werden

Was sind die Vorteile eines Chaleteigentümers bei Siblu?

Als Siblu Chaleteigentümer haben Sie z.B. den Vorteil freien Zugang zu den Parkanlagen oder einen Preisnachlass von 25% für Familie und Freunde zu erhalten.

Lesen Sie auf dieser Seite alle Vorteile eines Chaleteigentümers durch ≫

Ich habe mich entschieden, Besitzer eines Siblu Chalets zu werden. Was sind die nächsten Schritte?
  1. Wählen Sie Ihren Ferienpark, Ihr Chalet und einen Jahresplatz.
  2. Wir organisieren ein Begrüßungstreffen mit dem General Manager des Ferienparks (oder seinem Vertreter).
  3. Überprüfen Sie die Details Ihres Bestellformulars und Jahresplatzvertrags, um sicherzustellen, dass alle bereitgestellten Informationen Ihrer Wahl und Ihren Bedürfnissen entsprechen.
  4. Unterschreiben Sie die Dokumente.
  5. Machen Sie Ihre 15% Anzahlung.
  6. Ihre zweite Rate in Höhe von 80% des Kaufpreises ist innerhalb von 28 Tagen nach Unterzeichnung des Ferienchalet-Bestellformulars zu zahlen. Ihre letzte Rate in Höhe von 5% des Kaufpreises ist vor Lieferung und Installation des Chalets zu zahlen.
  7. Schließen Sie den Finanzierungsplan Ihres Chalets ab.
  8. Lernen Sie neue Freunde auf dem Ferienpark kennen.
  9. Genießen Sie viele glückliche Lebensjahre in Ihrem Ferienchalet in Ihrem Siblu Ferienpark.
Was passiert an dem Tag, an dem ich mein Chalet erhalte?

Am vereinbarten Liefertermin:

  • treffen Sie Ihren Siblu-Verkaufsberater;
  • muss der Restbetrag Ihres Chalets an Siblu eingegangen sein;
  • legen Sie den Nachweis Ihrer Chalet-Versicherung vor;
  • überprüfen Sie zusammen den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Chalets sowie dessen Geräte und deren Verwendung und vergewissern sich, dass sie in gutem Zustand sind;
  • unterzeichnen Sie einen Liefervordruck, auf dem Sie eventuell festgestellte und noch nicht behobene Probleme festhalten können.

Sie bekommen einen „Übergabe-Fragebogen” mit dem Sie Ihr Feedback zum Lieferverfahren abgeben können. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, diesen Fragebogen auszufüllen. Dieser Fragebogen ermöglicht uns zukünftigen Siblu-Eigentümern den bestmöglichen Service zu bieten.

Wenn ich meine Bestellung aus unvorhergesehenen Gründen stornieren muss, was soll ich tun? Habe ich meine Kaution verloren?

Bei Siblu kann ein Kunde seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Bestellformulars widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Ihre Anzahlung wird dann in voller Höhe zurückgezahlt. Sollten Sie Ihre Bestellung später als 14 Kalendertage stornieren, zahlen Sie die genannte Entschädigung im Bestellformular Ihres Chalets und den dazugehörenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Fragen zur Finanzierung

Ist der Kauf eines Chalets eine gute Investition?

Möchten Sie vorranging Kapital oder Einkünfte generieren, dann gilt der Kauf eines Ferienchalets als keine gute Invesition. Chalets verlieren wie Autos mit der Zeit an Wert, wobei der Wertverlust in den ersten Jahren größer ist. Folglich sollte der Erwerb eines Chalets als eine langfristige Investition betrachtet werden, d.h.Sie kaufen es für Ihren eigenen Ferienspaß.
 

Wie viel ist mein Chalet in einem Jahr wert? Und in zwei Jahren?

Chalets verlieren wie Autos mit der Zeit an Wert, wobei der Wertverlust in den ersten Jahren größer ist. Folglich sollte der Erwerb eines Chalets als eine langfristige Investition betrachtet werden. Sollten Sie die Absicht haben, Ihr Ferienchalet zeitnah wieder zu verkaufen, empfehlen wir Ihnen, auf einen Erwerb zu verzichten.

 

Entstehen zusätzliche Kosten?

Ja, die Zusatzkosten hängen von Ihrem Jahresplatzvertrag ab. In der Jahresplatzmiete enthalten sind: Nebenkosten, MwSt., Gasprüfung, Zugang zum Wifi-Netz des Ferienparks, Instandhaltung des Jahrplatzes (Heckenschneiden und Rasen mähen). Darüber hinaus fallen nach Maßgabe gegebenenfalls Zusatzkosten an. Überdies sollten Sie die nachstehend genannten Zusatzkosten mit einplanen:

  • Aufstellung Ihres Chalets auf dem Stellplatz Ihrer Wahl;
  • Gas-, Strom- und Wasserverbrauch;
  • jährliche Chalet-Versicherung;
  • Kurtaxe (Pauschale);
  • Kosten zum Winterfestmachen;
  • Aufstellung eines Gartenhäuschens;
  • jährliche Instandhaltung Ihres Ferienchalets;
  • spezielle Gartenpflege.
Wird der Preis meines Siblu-Jahresplatzvertrags jedes Jahr steigen?

Die mit dem Jahresplatz verbundenen Servicekosten hängen mit den Kosten der zentralen Betriebsführung zusammen. Die jährliche Kostenerhöhung wird 6 Monate vor der jährlichen Vertragsverlängerung mitgeteilt. Ein jährlicher Anstieg der Servicekosten basiert auf Inflation, steigenden Betriebskosten und Investitionen in die Erhaltung und Verbesserung des Ferienparks.

Kann ich mein Chalet verkaufen?

Ja, Sie können:

  • Ihr Chalet an Siblu zurück verkaufen. Je nach angebotenem Kaufpreis, brauchen Sie dann eventuell keine Beseitigungs- oder Abschlusskosten bezahlen.
  • Sie können ihr Chalet auf dem Ferienpark selbst verkaufen, sofern es ordnungsgemäß nach den geltenden Rechtsvorschriften instandgehalten worden ist und die Sicherheits- und Umweltvorgaben erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus Ihrem Siblu-Jahresplatzvertrag
  • Sie können das Chalet nach außerhalb des Ferienparks verkaufen. Dann fallen Abschluss- und Transportkosten an.

Fragen zum Aufenthalt im Chalet

Wie lange kann mein Chalet in einem Siblu Ferienpark bleiben?

Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Wenn Ihr Chalet nicht verwahrlost ist und den geltenden Rechtsvorschriften sowie die Sicherheits- und Umweltvorgaben erfüllt, kann Ihr Chalet so lange in einem Siblu Ferienpark stehen bleiben, wie Sie dies wünschen. Sie müssen natürlich die Vertragsbedingungen erfüllen und dafür Sorge tragen, dass es ordnungsgemäß instandgehalten wird und der Hausordnung des Ferienparks sowie den geltenden Rechtsvorschriften Folge geleistet wird.

Kann ich 12 Monate im Jahr in meinem Chalet bleiben?

Nein, unser Park darf nicht dauerhaft bewohnt werden (aus diesem Grund zahlen Sie für Ihr Chalet auch keine lokalen Abgaben oder Wohnsteuer).

Darf ich mein Haustier mitnehmen

Ja, „gut erzogene” Katzen und Hunde sind willkommen (mit Ausnahme von Kampfhunden). Aus Sicherheitsgründen und aus Respekt vor den Anwohnern bitten wir darum, Ihr Haustier bei Spaziergängen innerhalb des Ferienparks anzuleinen und unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen zu halten. Außerdem muss Ihr Haustier gechipt und geimpft sein.

Bitte beachten Sie: Haustiere sind im Ferienpark de Oase nur erlaubt, wenn ein Chalet gekauft und auf dem U-Feld im Park (U33 bis U62) platziert wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Verkaufsteam des Ferienparks.

Fragen zur Vermietung

Darf ich mein Chalet vermieten

Ja. Sie können an einem Siblu-Vermietungsprogramm teilnehmen oder Ihr Chalet selbst vermieten. Für welche Option Sie sich auch entscheiden, die Chalets müssen zur Imagewahrung der Siblu-Marke, die im Siblu-Vermietungsleitfaden festgeschriebenen Qualitäts- und Komfortvorgaben erfüllen. Zu weiterführenden Auskünften wenden Sie sich bitte an den Holiday Sales Manager Ihres Siblu Ferienparks.

Muss ich mein Ferienchalet vermieten?

Nein, das liegt ganz allein in Ihrem Ermessen! Unsere Chaleteigentümer vermieten, um die Kosten Ihres Jahrplatzes zu reduzieren. Andere ziehen es vor, Ihr Chalet selbst zu nutzen und es Familie und Freunden zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie sich für eines unserer Vermietungsprogramme entscheiden, stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.